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   BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74   

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BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74 (https://dejure.org/1975,157)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1975 - I C 44.74 (https://dejure.org/1975,157)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1975 - I C 44.74 (https://dejure.org/1975,157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - Aufsichtspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 160
  • NJW 1976, 986
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    Denn nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungserichts vom 16. September 1975 (BVerwGE 49, 160, 162 f. = GewArch 1975, 385, 386 [Prostitution im Hotel]) verweist der Begriff der "Unsittlichkeit" in § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG nicht auf die in der Gesellschaft herrschende Auffassung über Sitte und Moral auf geschlechtlichem Gebiet, ist also nicht als Moralbegriff oder ethische Forderung zu verstehen.

    Unsittlichkeit im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG liegt nach alledem zunächst in Bezug auf solche geschlechtsbezogenen Handlungen vor, die durch Strafgesetz oder Bußgeldvorschrift verboten sind (BVerwGE 49, 160, 163 = GewArch 1975, 385, 386; Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 13. Aufl. 1999, § 4 Rdnr. 16).

    Denn niemand hat das Recht, seinen Mitbürgern Angelegenheiten seines Intimlebens aufzudrängen (BVerwGE 49, 160, 163 f. = GewArch 1975, 385, 386; Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 13. Aufl. 1999, § 4 Rdnr. 16).

    Sie auf die Klägerin anzuwenden, ist schon deshalb problematisch, weil - wie oben ausgeführt - eine eingreifende Regelung in das Zusammenleben der Menschen durch das gewerbliche Ordnungsrecht nur dann zulässig ist, wenn das beanstandete Verhalten nicht ausschließlich im Privatbereich stattfindet, sondern mit Sozialrelevanz nach außen in Erscheinung tritt (BVerwG, Urteil vom 16.9.75, BVerwGE 49, 160, 163 = GewArch 1975, 385, 386).

    Denn nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft, die insoweit - wie dargestellt - als maßgeblich zugrundezulegen sind, ist Prostitution, die freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, unabhängig von der moralischen Bewertung (s. die oben zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsrichts vom 16.9.75, BVerwGE 49, 160 = GewArch 1975, 385, 386 [Prostitution im Hotel]) nicht mehr allgemein im Sinne des Ordnungsrechts als sittenwidrig anzusehen.

    Auch soweit aus der vom christlichen Menschenbild abgeleiteten Ethik grundsätzliche Bedenken gegen jede Art von Prostitution bestehen, wird deutlich von den daraus abzuleitenden rechtlichen Konsequenzen unterschieden (was besonders hervorzuheben ist, zumal es in Einklang mit der Rechtsprechung steht, dass der ordnungsrechtliche Begriff der "Unsittlichkeit" "nicht als Moralbegriff oder ethische Forderung zu verstehen" ist [BVerwG, GewArch 1975, 385, 386]).

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht aus der Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 44.74 - BVerwGE 49, 160 [162 ff.) abgeleitet, § 33 a Abs. 2 Nr. 1 GewO stehe unter einem Vorbehalt der - den erlaubnisbedürftigen Veranstaltungen je nach den Umständen des Einzelfalls zukommenden oder fehlenden - Sozialrelevanz und unterwerfe Veranstaltungen der hier interessierenden Art keinen eigentlich inhaltlichen Anforderungen, sondern diene ausschließlich dem Zweck zu verhindern, daß Jugendliche sowie Personen, die mit der Sache nichts zu tun haben wollen, mit der Veranstaltung konfrontiert werden.
  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Der Staat darf auch nicht verbotenes Verhalten der Intimsphäre aus dem öffentlichen Bereich verweisen und mit rechtlichen Mitteln erzwingen, dass sie in dem für andere nicht wahrnehmbaren Privatbereich verbleiben (Urteil vom 16. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 44.74 - BVerwGE 49, 160 ).
  • BVerwG, 18.02.1988 - 1 B 15.88

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche in mehrfacher Hinsicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1975 (BVerwGE 49, 160) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    wenn sie durch Strafgesetz verboten sind oder schutzwürdige Belange der Allgemeinheit berühren; der letztere Fall liegt nach dem Urteil "insbesondere dann" vor, "wenn sie nach außen in Erscheinung treten und dadurch die ungestörte Entwicklung junger Menschen in der Sexualsphäre gefährden können oder wenn andere Personen, die hiervon unbehelligt bleiben wollen, erheblich belästigt werden" (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74]; vgl. auch BVerwGE 71, 34 [BVerwG 29.01.1985 - 1 C 27/83]).

    Hieraus hat das Bundesverwaltungsgericht, wie die Beschwerde zutreffend hervorhebt, die Folgerung gezogen, "daß sexuelle Handlungen in den allgemein zugänglichen Räumen einer Schankwirtschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GastG) grundsätzlich anders zu bewerten sind als solche in der privaten Sphäre des Schlafraums eines Beherbergungsbetriebes (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GastG)" (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74]).

    Nach Ansicht der Beschwerde (S. 9. Ziffer 3) weicht das angefochtene Urteil von dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts ab, daß eine Gaststättenerlaubnis "nicht schon allein deshalb entzogen werden (darf), weil das Gewerbe in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß ausgeübt wurde"; entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr, "ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen" (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74]).

    Mit dem Vorbringen (S. 10, Ziffer 4), das Berufungsgericht habe entgegen den Ausführungen im Urteil vom 16. September 1975 (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74]) nicht geprüft, ob Auflagen nach § 5 Abs. 1 GastG ausreichen, um für die Zukunft ein ordnungsmäßiges Verhalten des Klägers sicherzustellen, hat die Beschwerde ebenfalls keine Abweichung im Sinne eines rechtlichen Auffassungsunterschiedes zwischen Berufungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargetan.

    Damit aber wird das Urteil unrichtig wiedergegeben: Es heißt darin ausdrücklich, eine "Abmahnung" brauche dem Widerruf der Erlaubnis nicht unbedingt vorauszugehen (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74]).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Die Klägerin meint offenbar die Urteile vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - (BVerwGE 49, 154) und - BVerwG 1 C 44.74 - (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - 1 C 44/74]).
  • VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183

    Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines

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  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

    Dazu zählt sexuelles Verhalten, das schutzwürdige Belange der Allgemeinheit berührt, insbesondere, wenn es nach außen tritt und dadurch die ungestörte Entwicklung junger Menschen in ihrer Sexualsphäre gefährden kann oder andere Personen, die hiervon unbehelligt bleiben wollen, erheblich belästigt (Urteile vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 44.74 - BVerwGE 49, 160 = Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 6 S. 8 und vom 6. November 2002 a.a.O. S. 4 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Als eine Norm der Gefahrenabwehr dient Art. 297 EGStGB dem Ziel, das Zusammenleben der Menschen zu ordnen, soweit ihr Verhalten sozialrelevant ist, nach außen in Erscheinung tritt und das Allgemeinwohl beeinträchtigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1975 - 1 C 27.74 -, BVerwGE 49, 160 ; Beschluss des erk. Senats vom 30.11.1976 - I 1853/76 -, BWVPr 1977, 40 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 6 S 1908/05

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit; Verkehr von Mitgliedern der "rechten

    Zwar erstreckt sich die gewerberechtliche Aufsichtspflicht eines Gastwirts (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. Urt. v. 16.09.1975, BVerwGE 49, 160) auch auf Gäste; er hat unter anderem auch dafür zu sorgen, dass durch deren Verhalten die Bewohner der Nachbargrundstücke nicht erheblich belästigt werden (vgl. Michel/Kienzle/Pauly, a.a.O., § 4 Rn. 24).

    Ein etwa rechtswidriges Verhalten ihrer Gäste außerhalb des Gaststättenbetriebes könnte der Antragstellerin ohnehin nicht angelastet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1975, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass

    Denn der Rechtsträger der Behörde, die einen eingreifenden Verwaltungsakt erlassen hat (er liegt hier nicht nur in der erfolgten Ersetzung des nach § 36 BauGB erforderlichen Einvernehmens der Klägerin, sondern auch wegen der insoweit berührten gemeindlichen Planungshoheit [vgl. BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - BVerwGE 137, 247 Rn. 32] in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als solcher), trägt die materielle Beweislast für das Vorliegen der Tatsachen, die nach dem einschlägigen materiellen Recht Voraussetzung für die durch den streitgegenständlichen Verwaltungsakt angeordnete Rechtsfolge sind (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168/173; U.v. 16.9.1975 - I C 44.74 - BVerwGE 49, 160/169; U.v. 27.9.1982 - 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168/170; U.v. 14.1.1998 - 11 C 11.96 - DVBl 1998, 339/341).
  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

  • OVG Hamburg, 18.03.1996 - Bs V 27/96

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.2560

    Widerruf der Zulassung zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2020 - 5 S 31.19

    Tierschutzrecht: Sofort vollziehbarer Widerruf der Erlaubnis zum Handel mit

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93

    Widerruf einer Reisegewerbekarte - Zuverlässigkeitsprognose

  • BVerwG, 06.09.1991 - 1 B 97.91

    Gewerberecht: Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 149.80

    Gaststätte - Erlaubnis - Widerruf - Verbreitung Pornographischer Schriften

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Frankfurt/Main, 26.01.2004 - 5 E 4161/03

    Aufsichtspflicht gegenüber Personal Gaststättenrechtliche Erlaubnis

  • BVerwG, 14.11.1990 - 1 B 74.90

    Gewerberecht: Begriff der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.1986 - 4 A 1443/84

    Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Rauschgifthandels

  • BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 27.83

    Berücksichtigung der beabsichtigten Vorführung von Pornofilmen bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2009 - 6 S 54/09

    Widerruf einer unter Widerrufsvorbehalt erteilten Buchmacherkonzession

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96

    Gewerberecht: Versagung einer Gaststättenerlaubnis wegen Vorschubleistens der

  • VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026

    Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes

  • VG Augsburg, 20.11.2019 - Au 1 S 19.1849

    Eilantrag gegen Widerruf der Betriebserlaubnis für Apotheke erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1998 - 14 S 1568/98

    Gewerbeuntersagung - Animation zu sexuellen Handlungen im Zusammenhang mit der

  • VG Hannover, 23.03.2011 - 5 A 3663/09

    Widerruf der Zulassung eines Krankenhauses als Weiterbildungsstätte; Krankenhaus

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - 14 S 46/96

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Prostitutionsförderung

  • VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04

    Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell

  • VG Bremen, 16.10.2020 - 5 V 2211/20

    Widerruf der Zulassung einer Veranstaltung zur Durchführung eines temporären

  • BVerwG, 07.08.1985 - 4 B 138.85

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Ermessensausübung - Beurteilung der

  • VG Hannover, 23.06.2010 - 5 A 4350/08

    "certificate of good standing"; Widerruf der Berufserlaubnis

  • BVerwG, 12.12.1989 - 1 B 146.89

    Untersagung der Gaststättenerlaubnis wegen des Bestehens einer Dirnenunterkunft

  • BVerwG, 17.12.1987 - 1 B 158.87

    Unvollständige Zugrundelegung des Sachverhaltes bei der Urteilsfindung des

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 44.83

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der öffentlichen Vorführung von Pornofilmen

  • BVerwG, 27.02.1984 - 2 B 40.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Divergenzrüge - Darlegungsanforderungen

  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 23.1019

    Aufhebung einer erweiterten Gewerbeuntersagung

  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.2084

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

  • VG Regensburg, 09.01.2020 - RO 5 K 18.776

    Erfolglose Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

  • BVerwG, 17.12.1987 - 1 B 159.87

    Revisionrechtliche Rüge der unvollständigen Zugrundelegung des Sachverhaltes im

  • BVerwG, 04.11.1985 - 1 B 126.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 27.12.1989 - 1 B 163.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Dirigistische Maßnahmen - Versagung

  • VG Regensburg, 03.09.2020 - RN 5 K 18.59

    Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher

  • BVerwG, 19.06.1979 - 7 B 35.79

    Rechtliche Ausgestaltung des Vorliegens eines Transitlinienverkehrs i.S.d. §§ 42,

  • VG Augsburg, 09.06.2020 - Au 1 K 20.948

    Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Hygienemängeln bei der

  • VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026

    Faktisches Mischgebiet; Agrarhandlung als sonstiger Gewerbebetrieb;

  • VG Hamburg, 15.01.2008 - 2 E 3932/07

    Widerruf der Beleihung zum Luftverkehrssicherheitsassistenten

  • OVG Hamburg, 29.11.1996 - Bs V 246/96
  • VG Wiesbaden, 29.02.1980 - V/2 H 666/79

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auflagen für den Betrieb einer Erotik-Bar;

  • VG Gelsenkirchen, 05.11.2003 - 7 K 3550/02

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Bezeichnung als Heilpraktiker und Arzt;

  • VG Ansbach, 23.06.1983 - AN 4 K 82 A.1466

    Erteilung und Rücknahme einer Marklererlaubnis; Anforderungen an die Erteilung

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